Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen
So funktioniert's

Arbeitnehmer:innen greifen selber immer tiefer in die Tasche um für betriebliche und berufliche Aus- und Weiterbildung aufzukommen

Der Anteil der Firmen, die in betriebliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen investieren, ist weitgehend gesunken.

Ein sehr spannender Artikel zu diesem Thema https://orf.at/stories/3267412/

Auch wir von RelaxTax sehen das bei unseren Kunden immer häufiger, dass im Steuerausgleich vermehrt Kosten für berufliche und betriebliche Weiterbildung von der Steuer als sog. Werbungskosten abgesetzt werden. Zudem erreichen uns auch verstärkt unverbindliche Anfragen ob bzw. welche Kosten man im Rahmen einer Aus-, Fort- und Weiterbildung von Steuer absetzen kann – mit dem Zusatz, dass die Arbeitgeber, aber auch das AMS die Kosten dafür nicht unterstützen.

Um die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aus- und Fortbildung bzw. Umschulungen vorab zu prüfen, empfehlen wir von RelaxTax, dass man sich vorab 3 Fragen stellen sollte:

  • - Mache ich eine Ausbildung? Das wären Bildungsmaßnahmen für eine künftige Berufsausübung oder Erweiterung im Zusammenhang mit meinem aktuellen Beruf

  • - Mache ich eine Fortbildung? Das wäre für die Verbesserung der Kenntnisse für meinen derzeitigen Beruf

  • - Mache ich eine Umschulung? Das wären Maßnahmen für einen neuen Beruf, der mit meiner bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist

Wenn man damit einschätzen kann, dass man die Kosten grundsätzlich von der Steuer absetzen kann, bleibt noch die Frage welche Kosten – das können sein der Kursbeitrag, Kosten für Unterlagen (Bücher, Literatur etc.), Arbeitsmittel (zB anteilig PC-Kosten, Headset etc.), Fahrtkosten von Zuhause zum Kursort, Taggelder, Nächtigungs-/Hotelkosten uvm.

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